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AGB´S

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Macala Consulting

1. Geltungsbereich und Anbieter
1.1. Die Macala Consulting erbringt Dienstleistungen an Endkunden aufgrund der nachfolgenden AGB.
1.2 Der Vertrag gilt zwischen der Macala Consulting und dem Auftraggeber.
1.3 Abweichende entgegenstehende AGB`s des Auftraggebers werden zurückgewiesen und entfalten gegenüber der Macala Consulting keine Wirkung, auch dann nicht, wenn die Macala Consulting diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Sollten Verträge/Aufträge der Macala Consulting schriftliche Bestimmungen enthalten, welche von den unten aufgeführten abweichen, so gelten diese übergeordnet.

2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Umfang des Auftrags wird dem Auftraggeber in einem schriftlichen Angebot unterbreitet.
2.2 Durch beiderseitige Unterzeichnung des Auftrages bzw. durch die schriftliche Bestätigung der Macala Consulting kommt der Vertrag zwischen der Macala Consulting und dem Auftraggeber zu Stande.
2.3 Mit Unterzeichnung erkennt der Auftraggeber die vorliegenden AGB an. Mit der Auftragsbestätigung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen der Macala Consulting und dem Auftraggeber, das sich nach deutschem Recht, den Regelungen des Vertrages und dieser AGB richtet.
2.4 Die Angebote der Macala Consulting sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht.

3. Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang wird zwischen den Parteien durch den Vertrag definiert. Andere als die schriftlich festgelegten Leistungen sind nicht Vertragsgegenstand.
3.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3.3 Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform

4. Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an die Macala Consulting zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen. Weiterhin haftet der Auftraggeber für fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
4.2 Der Macala Consulting werden unverzügliche eventuelle Änderungen bekannt gegeben.
4.3 Von der Macala Consulting erstellte Berichte/Zwischenberichte werden vom Auftraggeber unverzüglich auf Richtigkeit bezüglich der gemachten Angaben geprüft.

5. Datensicherung
5.1 Die von der Macala Consulting verwerteten Daten werden durch EDV erfasst.
5.2 Nach Fertigstellung der Arbeiten wird der Auftraggeber dafür Sorge tragen, dass diese rekonstruierbar aufbewahrt werden (schriftliche Berichte, etc.).

6. Kündigung
6.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
6.2 Die bis zum Zugang der Vertragskündigung entstandene Vergütung, für die auf Grund des Vertrages erbrachten Leistungen, sind abrechenbar und ohne Abzug zu zahlen.
6.3 Die Bestimmungen aus 6.2 sind auch anzuwenden, wenn die Macala Consulting den Vertrag vor dem vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet.

7. Rechnungsstellung, Zahlungen
7.1 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden Kosten und Honorare nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt. Grundlage hierfür ist die zum Vertragsabschluss gültige Preisliste der Macala Consulting. Bei größeren Projekten sind monatliche Abschlagszahlungen bis zum Wert der bis dahin erbrachten Leistungen fällig.
7.2 Auf Grundlage des Vertrages ausgestellte Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen und ohne Abzug fällig.
7.3 Sollte der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug sein, so ist die Macala Consulting berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 5,00 % zuzüglich des jeweils gültigen Diskontsatzes an.

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
8.1 Die Macala Consulting bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümerin der von ihr erstellten Dokumente/Gewerke.
8.2 Die Macala Consulting behält sich vor, im Falle des Rücktritts vom Vertrag alle von ihr erstellten und gelieferten Leistungen unverzüglich vom Auftraggeber oder Dritten oder vom Auftraggeber dafür erhaltene Leistungen Dritter, herauszuverlangen.
8.3 Der Auftraggeber ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt etwaige Leistungen/Dokumente zu vervielfältigen, Dritten zur Verfügung zu stellen, sie an Sicherheit Dritter zu belasten, zu verpfänden oder zu übereignen.
8.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge von Beratungs-& Dienstleistungsaufträgen von der Macala Consulting ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Unterlagen in gleich welcher Form nur für die Erfüllung des Auftrags Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art und Form der Macala Consulting an Dritte deren schriftliche Zustimmung. Eine Haftung der Macala Consulting dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
8.5 Das Urheberrecht an den im Rahmen des Beratungs- & Dienstleistungsauftrages erbrachten Leistungen verbleibt grundsätzlich im Besitz der Macala Consulting, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
8.6 Im Hinblick darauf, dass erstellte Beratungs- & Dienstleistungen grundsätzlich geistiges Eigentum der Macala Consulting sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Auftrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadensersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung in der Höhe des durch die Weitergabe der Informationen bei der Macala Consulting entstandenen wirtschaftlichen Schadens zu leisten.

9. Hindernisse, Unmöglichkeit, Verzug
9.1 Die Macala Consulting kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn vertraglich bestimmte Fertigstellungstermine aufgeführt sind und die Macala Consulting die Verzögerungen zu verschulden hat. Ereignisse, die die Arbeiten von der Macala Consulting vorübergehend unmöglich machen und die, die bei Vertragsabschluss nicht absehbar waren, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Krieg, Streik und ähnliche von welchen die Macala Consulting unmittelbar und/oder mittelbar betroffen ist, sind als Gründe für schuldhaften Verzug ausgeschlossen. Grundlegend ist, dass genannte Gründe nicht rechtswidrig oder von der Macala Consulting selbst verursacht worden sind.
9.2 Ist das Leistungshindernis zeitlich begrenzt, so ist die Macala Consulting dazu berechtigt, die Vertragsdauer im Rahmen der zeitlichen Begrenzung aufzuschieben. Wird jedoch die Erbringung der Leistung nach Punkt 9.1 für die Macala Consulting kontinuierlich unmöglich, so ist die Macala Consulting von der Leistungserbringung befreit.
9.3 Sollten Pflichtverletzungen nach § 280 BGB von der Macala Consulting zu vertreten sein, gilt hierzu ergänzend Punkt 10.

10. Haftungsbegrenzung
10.1 Die Haftung von der Macala Consulting ist ausgeschlossen, wenn Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht aus Punkt 4 nicht vollständig oder rechtzeitig nachgekommen ist. Den Nachweis von Rechtzeitigkeit und/oder Vollständigkeit ist vom Auftraggeber zu erbringen. Ferner wird von der Macala Consulting keine Haftung für etwaige Schäden aus Pflichtverletzungen gemäß Punkt 5 übernommen.
10.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Macala Consulting nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
10.3 Für sonstige Schäden, soweit sie nicht auf der Verletzung von Kardinalpflichten (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruhen, haftet die Macala Consulting nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ihr beruhen.
10.4 Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren nach 30 Jahren; im Übrigen nach 1 Jahr, wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den im Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs.1 BGB).
10.5 Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert, kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung von der Macala Consulting nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe, jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen.
10.6 Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, als diese gelten die einschlägigen Normen der betroffenen Gewerke zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
11.1 Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers rechtskräftig festgestellt worden ist oder von der Macala Consulting nicht bestritten wurde.
11.2 Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
12. Datenschutz
12.1 Sollten personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) erhoben werden, verpflichtet sich die Macala Consulting dazu, das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen. Die Macala Consulting verpflichtet sich dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor eingewilligt.
12.2 Die Macala Consulting weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.
12.3 Dritte sind nicht dazu berechtigt, Kontaktdaten für gewerbliche Aktivitäten zu nutzen, sofern der Anbieter den betroffenen Personen vorher eine schriftliche Einwilligung erteilt hat.
12.4 Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/Einschränkung der Verarbeitung für den Nutzer.
12.5 Weitere Angaben zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung zu finden.

13. Gerichtsstand/Erfüllungsort
13.1 Gerichtsstand für alle Verfahren gegen die Macala Consulting ist der Sitz der Macala Consulting. Für Klagen gegen Kunden von der Macala Consulting ist der Gerichtsstand ebenfalls am Sitz der Macala Consulting; dies gilt, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat.
13.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen sowie für Zahlungen ist Wismar.

14. Salvatorische Klausel
Sollte eine einzelne oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen für ungültig erklärt werden, so bleibt der davon unberührte Teil weiterhin wirksam. Die unwirksame Klausel ist in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Regelungslücke